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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I.
Allgemeines
1.1. Inhalt des vorliegenden Vertrages. sind unsere
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eigenen
Geschäftsbedingungen des Bestellers wird widersprochen. Es
gilt ausschließlich das Recht der BRD. Das UN-Kaufrecht ist
ausgeschlossen. Vereinbarungen sind nur in schriftlicher
Form verbindlich. mündliche Nebenabreden haben keine
Gültigkeit.
1.2.
Unsere Angebote sind in bezug auf Preise und
Lieferungsmöglichkeiten stets freibleibend.
Kostenvoranschläge
für Reparaturen werden so genau wie möglich aufgestellt. sind
aber unverbindlich.
1.3.
Die Angaben des Verkäufers über Eigenschaften der
Verkaufsgegenstände z.B. Maße. Betriebskosten usw.. in jeder
Art von Veröffentlichungen, sind als annähernd zu betrachten.
1.4.
Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten bzw. Pflichten
aus diesen Vertrag ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig.
1.5.
Verträge kommen erst durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung zustande, deren Inhalt
maßgebend ist. Der Besteller ist zur sofortigen Prüfung der
Auftragsbestätigung verpflichtet und hat Abweichungen von
seiner Bestellung unverzüglich zu rügen. Sollte innerhalb
von 8 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung gegen diese
nicht wider-
sprochen werden, so ist der Auftrag vom Besteller anerkannt.
Als Auftragsbestätigung gilt auch der Auftrag unser
Originalformular mit AGB auf der Rückseite), der
Lieferschein bzw. die Rechnung.
1.6.
Leistungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand. für
sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag. dies gilt auch
bei Verträgen mit Kaulleuten. die nicht zu den Personen des
§ 4 HGB gehören. und mit jur. Personen des öffentl. Rechts
oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist der Sitz
unseres Unternehmens bzw. Ansbach (Gerichtsstand). Wir sind
jedoch berechtigt. den Besteller an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen.
1.7.
Änderungen in der Konstruktion. Form und Ausführung, die
wir oder unser Vorlieferant während der Lieferzeit
vornehmen. sind auch für unseren Besteller maßgebend. Das
Urheberrecht an
Zeichnungen verbleibt bei uns. Ohne vorherige schriftliche
Genehmigung dürfen Zeichnungen nur zu dem Zweck verwendet
werden. für den sie dem Empfänger anvertraut wurden. Sie
dürfen Dritten in keiner Weise zugänglich gemacht werden.
2.
Preise und Zahlungsbedingungen 2.1. Unsere Preise verstehen
sich in DM (ECU nach Umstellung) rein netto, ab Sitz des
Verkäufers, ohne sonstige anfallenden Kosten, diese werden
dem Besteller, ebenso wie die gesetzliche MwSt.. zusätzlich
berechnet.
2.2.
Ausländische Besteller haben uns den zur Umsatzsteuerbefreiung
notwendigen Ausfuhrnachweis vorzulegen. Wird dieser nicht
vorgelegt. so ist die Mehrwertsteuer zu bezahlen.
2.3.
Kaufpreise und Leistungsentgelte werden drei Tage nach
Rechnungsdatum, spätestens mit Übergabe der Ware bzw.
Erbringung der Leistung zur Zahlung fällig. und sind netto
Kasse zu erbringen. Wir sind berechtigt, Zahlungen auf
ältere Verbindlichkeiten nebst angefallenen Verzugszinsen
und Mahnkosten zu verrechnen. Teilzahlungen gelten als
zuerst für die ältesten Fälligkeiten geleistet. Der
Besteller verzichtet insoweit auf die Einrede der
Verjährung.
2.4.
Skonti und andere Preisnachlässe sind bei Zahlungsrückstand
des Bestellers für frühere Lieferungen oder Leistungen
ausgeschlossen.
2.5. Oer
Verkäufer ist nicht verpflichtet andere Zahlungsmittel als
Bargeld anzunehmen. Akzeptiert er andere Zahlungsmittel, so
geschieht dies nur unter Vorbehalt des korrekten
Zahlungsein-
gangs. sowie unter Berechnung aller anfallenden Kosten.
2.6.
Ist der Besteller mit einer fälligen Zahlung in Verzug, sind
wir berechtigt. noch ausstehende Leistungen unsererseits zu
verweigern und unter Fortfall eines Zahlungszieles
vollständige und bare Zahlung vor Auslieferung bzw.
Leistungserbringung zu verlangen. Dies gilt auch
hinsichtlich geschuldeten Lieferungen aus anderen Verträgen
mit dem Besteller.
2.7.
Bei Zahlungsverzug schuldet der Besteller Verzugszinsen in
Höhe von 12 % p.A.. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Dem
nichtkaufmännischen Besteller bleibt vorbehalten
nachzuweisen. daß ein über dem gesetzlichen Verzugszins
liegender Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger ist.
3.
Aufrechnung, Zurückbehaltung. Abtretung,
Eigentumsvorbehalt
3.1. Die Aufrechnung gegenüber
unseren Ansprüchen mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind. Die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes des Bestellers aus früheren oder aus
anderen laufenden Geschälten ist ausgeschlossen.
3.2.
Bleibt der in das Handelsregister eingetragene Käufer mit
einer Rate eine Woche nach Fälligkeit im Rückstand, oder
wird über sein Vermögen der Konkurs oder das gerichtliche
Vergleichsverfahren eröffnet. so wird der gesamte Rest des
Kaufpreises, auch soweit Wechsel auf ihn gegeben sind,
sofort fällig. Für alle anderen Käufer gilt. wenn Sie mit
zwei aufein- anderfolgenden Raten ganz oder teilweise im
Verzuge sind, so wird der ganze Restkaufpreis fällig.
3.3.
Wird beim fälligen Restkaufpreis dieser nicht sofort
bezahlt. so erlischt das Gebrauchsrecht des Käufers an dem
Vertragsgegenstand und der Verkäufer ist berechtigt. den
Vertragsgegenstand wiederin eigenen Besitz zu nehmen, ohne
daß darin verbotene Eigenmacht liegt und ohne Verzicht auf
seine
Ansprüche. Zu diesem Zwecke ist es dem Verkäufer gestattet.
das Grundstück (Räumlichkeiten), auf/in dem sich der
Vertrags- gegenstand befindet. zu betreten und den
Vertragsgegenstand wegzuholen, wobei die dem Verkäufer
bereits geleisteten Zahlungen in keinem Fall vom Käufer
zurückverlangt werden
können. Der Verkäufer kann die Aushändigung solange
verweigern. bis er wegen seiner Ansprüche voll befriedigt
ist. Er ist berechtigt über den Vertragsgegenstand
freihändig weiterzuverfügen. Für einen Mindererlös hat der
Käufer aufzukommen. Der aus einem Weiterverkauf erzielte
Erlös ist auf die noch ausstehende Restzahlung anzurechnen.
Alle durch die Wiederinbesitznahme des Vertragsgegenstandes
entstehenden Kosten trägt der Käufer. Eine Pfändung des
Vertragsgegenstandes steht uns frei. Sie gilt nicht als
Verzicht auf den Eigentums-
vorbehalt. Bei einer Pfandverwertung verliert der Käufer sein
Recht auf Vertragserfüllung.
3.4.
Wird der Kauf des Vertragsgegenstandes durch einen Dritten
finanziert. so tritt der Käufer im voraus
sämtliche, ihm gegenüber Dritten zustehende Ansprüche auf
Auszahlung des Finanzierungsbetrages in
Höhe des vereinbarten Entgeltes an uns ab.
3.5.
Sämtliche Gegenstände bleiben bis zur vollständigen
Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus
der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Der
Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle sonstigen
Forderungen als vereinbart. die im Zusammenhang mit dem
Vertragsgegenstand stehen.
3.6.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht dem
Verkäufer das alleinige Recht zum Besitz des Anhängerbriefes
bzw. der Betriebserlaubnis zu. Eine Veräußerung,
Verpfändung. Sicherungsübereignung. Vermietung oder
anderweitige Nutzung des Vertragsgegenstandes oder einzelner
T eile desselben ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers
ist unzulässig.
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3.7.
Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der
Besteller uns unverzüglich. unter Übergabe der für eine
Intervention notwendigen Unterlagen. zu benachrichtigen. Die
Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung
des
Eingriffs, insbesondere von Interventionsprozessen trägt der
Käufer.
3.8.
Der Besteller tritt bereits mit Abschluss des Vertrages mit
uns, die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen
Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer.
mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an
uns ab. Es ist dem Besteller untersagt. mit seinem Abnehmer
oder einem Dritten abreden zu treffen. welche unsere Rechte
in irgendeiner Weise aus schließen oder beeinträchtigen
können, insbesondere abreden, welche die Vorausabtretung
zunichte machen oder beeinträchtigen.
4. Lieferung
4.1.
Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für
Transportschäden irgendwelcher Art. Der Gefahrenübergang
bzw. Lieferungen auf/an den Käufer sind grundsätzlich ab
Sitz des Verkäufers zu verstehen. Lieferungen erfolgen auf
Kosten des Bestellers.
4.2.
Lieferfristen gelten als annähernd vereinbart. Voraussetzung
für den Beginn einer Lieferfrist ist stets die Klarstellung
aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrags
durch den Besteller. Dazu zählen die Beibringung
erforderlicher Unterlagen sowie vereinbarter Anzahlungen.
4.3.
Wünscht der Besteller die Auslieferung der Ware, so handelt es
sich um einen Versendungskauf und nicht um eine Bringschuld.
Versandwege und -mittel sind unserer Wahl überlassen. Mit
der Übergabe der Ware an den berechtigten Empfänger (z.B.
Spediteur). geht die Gefahr auf den Besteller über, dies
gilt auch. wenn der Transport mit unseren eigenen Fahrzeugen
durchgeführt wird. sowie bei T eil- oder Frankolieferungen.
4.4.
Versand von Ersatzteilen oder Reparaturstücken erfolgt auf
Kosten des Empfängers per Nachnahme. Das ersetzte Stück wird
Eigentum des Verkäufers.
4.5.
Ausführungs- bzw. Lieferfristen verlängern sich. auch bei
schon eingetretenem Verzug. angemessen bei Eintritt höherer
Gewalt sowie allen unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss
eintretenden Hindernissen, die nicht durch uns zu
verantworten sind, z.B. Betriebsstörungen. Streiks.
Störungen der Verkehrswege usw.. Gleiches gilt, wenn
derartige Umstände bei Vor- oder Zulieferanten oder
Subunternehmern eintreten.
4.6.
Für Verzögerungen und unterbliebene Lieferungen von
Vorlieferanten haben wir in keinem Fall einzustehen. Wir
treten, etwaige Ersatzansprüche gegen Vorlieferanten an den
Besteller ab.
4.7. Vom
Käufer, oder seinem Beauftragten (z.B. Spediteur,
Frachtführer ab Verkäufersitz abgenommene oder ausdrücklich
bestätigte Lieferungen gelten als ordnungsgemäß geliefert.
5. Gewährleistung
5.1.
Eine Gewähr des Verkäufers für Fehlerfreiheit im Material
und der Werksarbeit wird für die Dauer von sechs Monaten ab
Lieferdatum, nur dem ersten Abnehmer gegenüber, geleistet.
5.2.
Beanstandungen wegen Mängeln sind spätestens 8 Tage nach
Empfang des Vertragsgegenstandes schriftlich vorzu- bringen.
Soweit es sich um versteckte Mängel handelt, sind diese
unverzüglich nach Entdeckung, innerhalb von 8 Tagen,
bei sofortiger Einstellung der Benutzung schriftlich
vorzubringen. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine
Gewährleistung nicht in Betracht.
5.3.
Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach
unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels berechtigt. Die
Gewährleistung erfolgt nur. wenn der Käufer den
Vertragsgegen- stand, oder nach Rücksprache mit uns,
einleine Teile an unseren Sitz, porto- oder frachtfrei
anliefert und von uns ein Prüfungsprotokoll erstellen läßt.
5.4.
Maßgebend für die Garantie ist ausschließlich der
Prüfungsbefund It. Prüfungsprotokoll und die Entscheidung
des Verkäufers. Ersetzt wird in allen Fällen nur das Teil.
das den Fehler im Material oder in der Werksarbeit aufweist.
Jeder Ersatz eines mittelbar oder unmittelbar in irgendeiner
Form entstandenen Schadens wird ausdrücklich abgelehnt.
5.5.
Für die nicht selbst erzeugten Teile beschränkt sich die
Gewähr auf Abtretung der Ansprüche gegenüber Dritten.
5.6.
Eine Gewähr für Haltbarkeit der Lackierung und das ausfallen
einer bestimmten Farbe wird nicht übernommen.
5.7.
Für Waren. die in Angeboten, Preislisten oder Rechnungen
usw. ausdrücklich als Sonderposten", gebraucht" oder ähnlich
bezeichnet sind. wird keine Garantie übernommen.
5.8.
Für Schwierigkeiten, die sich aus den Vorschriften des
gewerblichen Rechtsschutzes bei einem Weiterverkauf oder der
Verwendung der gelieferten Ware ergeben, lehnen wir eine
Haftung ab.
5.9.
Darüberhinausgehende Ansprüche des Bestellers.
insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich
entgangenem Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Bestellers sind ausgeschlossen. Vorstehende Haftungs-
einschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
5.10. Die
Gewährleistungspflicht erlischt, wenn Reparaturen oder
Ersatz einzelner Teile ohne unsere schriftliche Zustimmung
von anderer Stelle als der von uns autorisierten Stelle
vorgenommen werden. Das gleiche gilt. wenn der
Vertragsgegenstand von fremder Seite verändert wurde. oder
wenn eine Überschreitung der einschlägigen Bestimmungen der
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung zulässigen Gesamtgewichtes
oder der Fahrgestell-
Tragfähigkeit
oder der zulässigen Geschwindigkeit festgestellt wird.
5.11.
Beschädigungen, welche durch fahrlässige bzw. unsachgemäße
Behandlung, natürliche Abnutzung bzw. Montagefehler
entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen. Die
Gewährleistung erlischt,
6. Rücktritt
6.1. Für
den Fall des Ablaufes von Lieferfristen ist der Käufer
verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu
setzen, verbunden mit einer Ablehnungsandrohung der
Leistung.
6.2.
Im Falle des Abnahmeverzuges des Käufers ist der Verkäufer
berechtigt 15 % des Verkaufspreises als Entschädigung
lU verlangen. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, den
tatsächlichen Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Dem Käufer bleibt die Möglichkeit, den Nachweis eines
geringeren Schadens zu führen.
7.
Salvatoresche Klausel: Sollten einleine Bestimmungen des
Vertrages ungültig sein, so bleibt der Vertrag im übrigen
gültig. Der Verkäufer ist befugt, die unwirksamen
Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, deren
wirtschaftlicher Erfolg den ersetzten Bestimmungen
entspricht.
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